
Über den Gebrauch von Feuerlöschern gibt es genug Unterlagen, Hinweise, Übungen, etc. Deshalb möchten wir hier einiges Wissenswertes über die Feuerlöscherüberprüfung aufzeigen:
Gesetzlich gilt eine Frist von zwei Jahren, innerhalb der ein Feuerlöscher durch einen befugten Löscherwart überprüft werden muss. Außerdem ist ein Löscher nach Gebrauch oder auch bei Verlust der Plombe zu prüfen. Ein geprüfter Löscher ist durch eine Klebevignette gekennzeichnet, auf der der Prüfer und auch das nächste Prüfdatum ersichtlich ist.
Bindend ist diese Prüfung für jede Löscher, die gesetzlich vorgeschrieben sind, zum Beispiel durch die Baubehörde, Gewerbebehörde, Kraftfahrzeuggesetz o.a.
Leider gibt es im Handel immer wieder auch Feuerlöscher, die bei Ablauf der zwei Jahre nicht überprüft werden können. Diese sind zwar meist billig, entsprechen aber nach den zwei Jahren nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen. Also beim Kauf schon schauen, ob er auch später überprüft werden kann, denn ein billiger Löscher kann sich im Nachhinein doch als teuer herausstellen.
Viele werden sagen...
Hier ein paar der möglichen Fehler:
Der einfachste Fehler ist, dass er nach Gebrauch leer ist.
Bei jedem Löscher befinden sich innerhalb oder außerhalb sichtbare Druckgaspatronen. Diese können im Lauf der Zeit undicht werden, sodass sie im Ernstfall keinen Druck auf das Löschmittel ausüben können. Die Dichtungen werden bei der Überprüfung erneuert und der Druckbehälter neu gefüllt.
Das Pulver kann sich durch das lange Lagern zusammenpacken. Bei Gebrauch wird das Rohr oder die Düse verstopft und es kann kein Löschmittel mehr gespritzt werden. Diese Gefahr besteht in erhöhtem Maß bei KFZ-Löschern durch das dauernde Rütteln des Pulvers beim Fahren. Das Pulver muss wieder gelockert oder getauscht werden. KFZ-Löscher sollten deshalb jährlich überprüft werden.
Ein Feuerlöscher kann nach einiger Zeit von innen (z.B. Nasslöscher oder von außen, wenn er z.B. im Keller hängt, durchrosten. Dieser Fehler ist allerdings nicht mehr behebbar.
Alte Feuerlöscher müssen als Problemstoff entsorgt werden.
Diese Fehler können immer auftreten und nicht nur bei den gesetzlich vorgeschriebenen Löscher. Wenn Sie sich also entschlossen haben einen Feuerlöscher freiwillig aufzustellen, dann sollten Sie ihn aber ebenfalls regelmäßig überprüfen lassen.
Nicht erst beim Brand überprüfen, denn da kann es zu spät sein.